Datenschutz und Verschwiegenheit

Der geschützte Rahmen ist wesentlicher Grundstein der Psychotherapie und gesetzlich verankert.

Psychotherapeut:innen und Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision unterliegen gem. §45 des Psychotherapiegesetzes der absoluten Verschwiegenheit. Das bedeutet, dass sämtliche Gesprächsinhalte und Informationen, die die Sie mir in den Therapieeinheiten anvertrauen, der Geheimhaltungspflicht unterliegen.